Insights

Insights | neue Vertragsmuster im EU Data Act 2025

Geschrieben von YPOG | 28. August 2025

Mit dem EU Data Act (ab 12. September 2025) entsteht erstmals ein verbindlicher Rahmen für den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus vernetzten Produkten und Diensten – verbunden mit neuen Pflichten für Cloud-Provider. Ziel ist es, Datensilos zu öffnen, Innovation zu fördern und den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern zu erleichtern. 

Besonders betroffen sind: datengetriebene Unternehmen, IoT-Hersteller, Cloud-Anbieter sowie Rechts- und Vertragsabteilungen. 

Im Webinar vom 26. August 2025 stellten Dr. Lutz Schreiber und Matthias Treude die neuen Mustervertragsklauseln (MCTs) für Datennutzung sowie die Standardvertragsklauseln (SCCs) für Cloud-Verträge vor und gaben praxisnahe Einblicke. 

Learnings: 

  • MCTs: Orientierung für faire Datenzugangsregelungen – etwa bei Smart Home, Car Sharing oder Predictive Maintenance.
  • SCCs: Erleichtern den Anbieterwechsel im Cloud-Bereich, stärken Transparenz, Sicherheit und Kontinuität.
  • Freiwillig, aber wertvoll: Beide Klauselsets sind nicht verpflichtend, bieten jedoch – besonders für KMU – wichtige Orientierung und müssen individuell angepasst werden.

Unternehmen sollten jetzt: 

  • bestehende Verträge auf Data Act-Konformität prüfen,
  • neue Vereinbarungen unter Nutzung von MCTs/SCCs gestalten,
  • interne Prozesse für Datenzugang und Cloud-Wechsel anpassen. 

Wir unterstützen Sie bei der Analyse, Anpassung und Gestaltung Data Act-konformer Verträge, bei Fragen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie in Verhandlungen mit Partnern und Anbietern. 

Für weitere Informationen können Sie sich die Aufzeichnung unseres Webinars ansehen:


 

Ergänzend empfehlen wir die Artikel „Data Act Update: EU-Expertenbericht liefert Mustervorlagen für Daten- und Cloud-Verträge als Orientierungshilfe“ (Anna Eickmeier und Matthias Treude) und "Countdown Data Act: 15 Kernpunkte zur Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung" (Matthias Treude). 

Für ein unverbindliches Erstgespräch zu Ihren konkreten Handlungsfeldern stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.