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Notary Notes | Beglaubigung statt Beurkundung? Neue Unsicherheit bei Wandeldarlehen

Geschrieben von YPOG | 24. Februar 2026

Episode 19

Warum die Entscheidung des OLG Zweibrücken relevant ist

Das OLG Zweibrücken greift eine Mindermeinung auf, die fordert, dass bei Verträgen, die einem/r externen Investor:in eine verbindliche Wandlungspflicht auferlegen, die Unterschrift der darlehensgebenden Partei beglaubigt werden müsse, analog zu § 55 Abs. 1 GmbHG.

Das Gericht geht sogar noch weiter und deutet an, dass unter bestimmten Umständen der gesamte Wandeldarlehensvertrag beurkundungspflichtig sein könnte (§ 53 Abs. 2 GmbHG analog).

Das bedeutet:

  • Höherer formeller Aufwand

  • Verzögerungen bei Bridge Finanzierungen mittels Wandeldarlehen

  • Neue Unsicherheiten in der Vertragsgestaltung

Praktische Bedeutung für Wandeldarlehen

Trotz der Unsicherheiten bietet die aktuelle Rechtslage auch Entlastung:

  • Eine Registereintragung heilt fehlende notarielle Formvorschriften (§ 242 AktG analog).
  • Das reduziert das Risiko der längerfristigen Nichtigkeit, insbesondere bei kurzfristigen Zwischenfinanzierungen.
  • Für eine vorsichtige Beratungspraxis empfiehlt es sich dennoch, die Unterschrift externer Darlehensgeber:innen beglaubigen zu lassen, bis eine höchstrichterliche Entscheidung Klarheit schafft.

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In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.

 

Behind the scences of Notary Notes – Staffel 3