Episode 19
Das OLG Zweibrücken greift eine Mindermeinung auf, die fordert, dass bei Verträgen, die einem/r externen Investor:in eine verbindliche Wandlungspflicht auferlegen, die Unterschrift der darlehensgebenden Partei beglaubigt werden müsse, analog zu § 55 Abs. 1 GmbHG.
Das Gericht geht sogar noch weiter und deutet an, dass unter bestimmten Umständen der gesamte Wandeldarlehensvertrag beurkundungspflichtig sein könnte (§ 53 Abs. 2 GmbHG analog).
Das bedeutet:
Höherer formeller Aufwand
Verzögerungen bei Bridge Finanzierungen mittels Wandeldarlehen
Neue Unsicherheiten in der Vertragsgestaltung
Trotz der Unsicherheiten bietet die aktuelle Rechtslage auch Entlastung:
▶ Im Video erklärt unsere Expertin Lilly die Hintergründe, die rechtlichen Argumente und ihre Empfehlung für die notarielle Praxis nachvollziehbar und kompakt.
In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.