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Notary Notes: Episode 12

Geschrieben von YPOG | 11. Januar 2024

Muss ich meine GbR im Gesellschaftsregister registrieren?

Seit dem 1. Januar 2024 ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts das Unternehmensregister für GbRs eingeführt worden.

Dieses Register, das von den Amtsgerichten geführt wird, enthält Angaben wie Name, Sitz, Anschrift der Gesellschaft und ihre Gesellschafter. Mit der Eintragung ist die Gesellschaft verpflichtet, die Bezeichnung "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder kurz "eGbR" zu führen. Die Publizitätswirkung ist ähnlich wie die des Handelsregisters.

Es gibt zwar keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister, aber praktische Erwägungen machen sie oft notwendig und führen zu einer faktischen Eintragungspflicht.

Erfahren Sie mehr in der vollständigen Folge der Notary Notes by YPOG.

 

In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.