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Notary Notes: Episode 12

Muss ich meine GbR im Gesellschaftsregister registrieren?

Seit dem 1. Januar 2024 ist mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts das Unternehmensregister für GbRs eingeführt worden.

Dieses Register, das von den Amtsgerichten geführt wird, enthält Angaben wie Name, Sitz, Anschrift der Gesellschaft und ihre Gesellschafter. Mit der Eintragung ist die Gesellschaft verpflichtet, die Bezeichnung "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder kurz "eGbR" zu führen. Die Publizitätswirkung ist ähnlich wie die des Handelsregisters.

Es gibt zwar keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister, aber praktische Erwägungen machen sie oft notwendig und führen zu einer faktischen Eintragungspflicht.

Erfahren Sie mehr in der vollständigen Folge der Notary Notes by YPOG.

 

In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.

 

 

Über uns

YPOG ist eine Spezialkanzlei für Steuer- und Wirtschaftsrecht, die in den Kernbereichen Funds, Tax, Banking + Finance und Transactions tätig ist. Das Team von YPOG berät eine breite Vielfalt an Mandant:innen. Dazu gehören aufstrebende Technologieunternehmen und familiengeführte mittelständische Unternehmen genauso wie Konzerne und Private Equity-/Venture Capital Fonds. YPOG ist eine der führenden Adressen für Venture Capital, Private Equity und Fondsstrukturierung in Deutschland. Die Kanzlei und ihre Partner:innen werden national und international von JUVE, Best Lawyers, Legal 500, Focus, Chambers and Partners sowie Leaders League geführt. Bei YPOG sind heute mehr als 150 erfahrene Rechtsanwält:innen,
Steuerberater:innen, Tax Specialists sowie eine Notarin in vier Büros in Berlin, Hamburg, Köln und München tätig.