Insights

Notary Notes | Handelsregister und Datenschutz: Wie die eigene Unterschrift unsichtbar bleibt

Geschrieben von YPOG | 22. April 2026

Episode 21

Warum Datenschutz im Handelsregister heute wichtiger ist denn je.

Im Handelsregister tauchen immer wieder unnötige personenbezogene Daten auf – darunter Wohnadressen oder Originalunterschriften.

Das Problem:
Einmal eingetragen, können diese Daten nicht mehr gelöscht werden. Gleichzeitig ist das Handelsregister öffentlich, kostenlos und für jeden einsehbar.

Während viele bereits wissen, wie sie verhindern, dass ihre Privatadresse im Register landet, wird ein Aspekt häufig übersehen: der Schutz der eigenen Originalunterschrift.

Warum Ihre Originalunterschrift ein Risiko darstellt

Unterschriften können von geübten Fälschern imitiert und für Betrugsversuche missbraucht werden. Bei Beglaubigungen oder Beurkundungen außerhalb der Videokommunikation ist zwar eine handschriftliche Unterschrift erforderlich – doch: Für die Einreichung beim Handelsregister ist die Originalunterschrift nicht notwendig.

Gesetzliche Grundlage: Wann „gez.“ völlig ausreicht

Gemäß § 12 Abs. 1 und Abs. 2 HGB i.V.m. § 39a BeurkG müssen Handelsregisteranmeldungen und notarielle Dokumente als einfache elektronische Zeugnisse eingereicht werden.
Das bedeutet:

  • Es genügt ein wortgleiches Dokument

  • Die Originalunterschrift wird ersetzt durch: „gez. [Name]“ / „signed [Name]“

  • Weder eine elektronische Signatur noch eine elektronische Beglaubigung ist erforderlich

  • Der Registerrichter und die Öffentlichkeit sehen niemals die Originalunterschrift

Auch Urschriften oder Abschriften nach § 12 Abs. 2 HGB dürfen als einfache elektronische Zeugnisse eingereicht werden.

Praktische Empfehlung: So schützen Sie Ihre Unterschrift

Um sicherzustellen, dass die eigene Unterschrift nicht im Handelsregister landet, empfiehlt es sich:

Bitten Sie die Notarin bzw. den Notar ausdrücklich, für die Registereinreichung ausschließlich „gez.“-Versionen zu verwenden.

Damit bleibt die Originalunterschrift ausschließlich in der notariellen Urschrift – und unsichtbar für die Öffentlichkeit.

▶ Jetzt die aktuelle Folge ansehen und erfahren, was beachtet werden muss.

 

In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.

 

Behind the scences of Notary Notes – Staffel 3