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Senior Associate

Dr. Andreas Bergthaller

Andreas ist im Bereich der Fondsstrukturierung tätig. Er berät insbesondere Investoren und Manager aus dem In- und Ausland zu sämtlichen gesellschafts- und aufsichtsrechtlichen Themen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im allgemeinen Gesellschaftsrecht einschließlich der aktienrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Beratung nationaler und internationaler Unternehmen.

Ausbildung und Karriere

Andreas studierte Jura in Köln und Peking. Anschließend absolvierte er einen Master of Laws (LL.M.) an der University of Aberdeen und wurde zudem durch die Universität zu Köln mit einer Arbeit zur Drittwirkung völkerrechtlicher Verträge promoviert. Sein Rechtsreferendariat absolvierte Andreas am Oberlandesgericht Köln mit Station u.a. bei Hogan Lovells LLP in Düsseldorf (Government Regulatory). Studien- und referendariats-begleitend arbeitete Andreas als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei CMS Hasche Sigle in Köln (Employment & Pensions) sowie Noerr LLP in Düsseldorf (Litigation, Arbitration & ADR).

Vor seiner Tätigkeit bei YPOG arbeitete Andreas bei Oppenhoff mit Schwerpunkten im Gesellschaftsrecht (insbesondere Aktienrecht), einschließlich kapitalmarktrechtlicher Beratung nationaler und internationaler Unternehmen, sowie M&A. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag in der Begleitung von streitigen Auseinandersetzungen (insbesondere Post M&A). Dazu gehörte insbesondere die Beratung internationaler Unternehmen und von Privatpersonen zu haftungsrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften. Andreas publiziert regelmäßig zu gesellschaftsrechtlichen Themen.

 

Erfahrung

Im Rahmen seiner vorherigen Tätigkeit für Oppenhoff war Andreas unter anderem an der Beratung folgender Mandate beteiligt:

  • EnBW und RheinEnergie beim Verkauf ihrer Anteile an dem Energieversorger MVV an First State Investments
  • MVGM beim Erwerb des Property Managers VIVANIUM
  • nd industrial investments beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung am Elektroautohersteller e.GO
  • Hydro66 Group beim Verkauf eines Rechenzentrums an die Northern Data AG
  • Hauptaktionär des IT-Beratungsunternehmens Telexiom AG bei der Veräußerung seiner Beteiligung an die Qualitest Group
  • Zahlreiche börsennotierter und nicht börsennotierter Unternehmen bzw. deren Organe zu verschiedenen gesellschafts- und haftungsrechtlichen Fragestellungen einschließlich kapitalmarktrechtlicher Aspekte

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Dr. iur. (Universität zu Köln)
  • LL.M. (University of Aberdeen)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Geglückte Generalüberholung - Im Blickpunkt: Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
    Deutscher Anwaltspiegel v. 2. August 2021 (gemeinsam mit Dr. Günter Seulen)
  • Keine konzernübergreifende Wissenszurechnung bei der Deliktshaftung gem. § 826 BGB
    Der Betrieb (DB) 2021, S. 1592 (gemeinsam mit Dr. Günter Seulen)
  • Mitteilungspflichten zum Transparenzregister im Fluss - Praxisfragen zum wirtschaftlich Berechtigten nach den FAQ des Bundesverwaltungsamtes
    E-Book GmbH-Geschäftsführung 2021 (gemeinsam mit Dr. Günter Seulen)
  • Auf stumm geschaltet
    Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 10. November 2020 (gemeinsam mit Dr. Günter Seulen)
  • Nichtigkeit eines HV-Beschlusses über unabhängig vom Umfang des Aktienanteils des Berechtigten bestehendes Entsenderecht in den Aufsichtsrat
    EWiR 2020, S. 523 (gemeinsam mit Dr. Günter Seulen)
  • Zur Anfechtung des HV-Beschlusses über die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 AktG
    Der Betrieb (DB) 2020, S. 1838 (gemeinsam mit Dr. Günter Seulen)
  • Zur Offenlegung der vor Beitritt eines Anlegers an einen Gründungsgesellschafter gewährten Sondervorteile im Emissionsprospekt
    Der Betrieb (DB) 2020, S. 609 (gemeinsam mit Dr. Günter Seulen)
  • Keine Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses über die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern bei Verletzung von Mitteilungspflichten
    Der Betrieb (DB) 2019, S. 2792 (gemeinsam mit Dr. Günter Seulen)
  • „Widerruf“ der Versorgungszusage eines Geschäftsführers bei Existenzgefährdung der Gesellschaft durch grobes Fehlverhalten
    Der Betrieb (DB) 2019, S. 2399 (gemeinsam mit Dr. Günter Seulen)
  • Keine Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen eines insolvenzauslösenden „Griffs in die Kasse“
    Der Betrieb (DB) 2019, S. 1672 (gemeinsam mit Dr. Günter Seulen)
  • Zur Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel in einem Kaufvertrag über einen Kommanditanteil
    Der Betrieb (DB) 2019, S. 1555 (gemeinsam mit Dr. Günter Seulen)
  • Zur Unwirksamkeit einer die Leitungsmacht des Vorstands beschränkenden Vereinbarung
    Der Betrieb (DB) 2019, S. 1199 (gemeinsam mit Dr. Günter Seulen)
  • Zur Geltendmachung der Kommanditistenhaftung durch den Insolvenzverwalter
    EWiR 2019, S. 279 (gemeinsam mit Dr. Nefail Berjasevic)
  • Smartphone-basierte Ersthelfersysteme – ein innovatives System auf kommunaler Ebene. Doch geht es auch konform mit datenschutzrechtlichen Regelungen?
    DVP 2016, S. 372 (gemeinsam mit Prof. Nicoletta Messerschmidt)
  • Amtshaftung bei freiwilligen Ersthelfern im Rahmen mobiler Ersthelfersysteme?
    NVwZ 2016, S. 275 (gemeinsam mit Prof. Nicoletta Messerschmidt)
  • Die Zusicherung, § 38 VwVfG
    JuS 2010, S. 1059 (gemeinsam mit Stefan Kingler)
  • Konstitutive Anerkennung mit Aufnahme in die Vereinten Nationen - ein aktueller Blick auf die Staatenentstehung in Zeiten der Konstitutionalisierung
    Beiträge zum nationalen und internationalen öffentlichen Recht, Verlag Peter Lang, zugl. Diss., Universität zu Köln, 2018
Dr. Andreas Bergthaller

Direktnachricht an Dr. Andreas Bergthaller