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Associate

Anna Hürten

Berlin / Köln

Anna berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen im nationalen und internationalen Steuerrecht. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen Unternehmenssteuerrecht (insbesondere der Besteuerung von Personengesellschaften) sowie dem steuerlichen Verfahrens- und Prozessrecht.

 Ausbildung und Karriere

Anna studierte Jura an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Ihr Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht Köln mit Stationen u.a. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bei YPOG und der deutschen Botschaft in Ottawa.
 

Qualifikationen

 
  • Rechtsanwältin
 

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Kapitel 21: Gewerbliche und vermögensverwaltende Personengesellschaften
    in: Richter/Anzinger, Krypto und Steuern, 2025 (gemeinsam mit Michael Wendt und Maximilian Benke)
  • Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO) in (mehrstöckigen) Personengesellschaftsstrukturen und bei Zebragesellschaften (§ 180 Abs. 1a AO)
    AO-StB 2025, 52 (gemeinsam mit Isabella Denninger)
  • Die verbindliche Zusage nach § 204 Abs. 2 AO (sog. „verbindliche Teilzusage“) Frühzeitige Sicherheit für zukünftige Sachverhalte? (§ 204 Abs. 2 AO)
    AO-StB 2024, 369 (gemeinsam mit Isabella Denninger) 
  • Der Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO - Frühzeitigere Rechts- und Steuerplanungssicherheit
    AO-StB 2024, S. 274-279 (gemeinsam mit Isabella Denninger)
  • Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur (Anm. zu IV R 8/21)
    FR 2024, S. 269 (gemeinsam mit Maximilian Benke)
Anna Hürten

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