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Associate

Anna Hürten

Anna berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen im nationalen und internationalen Steuerrecht. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen Unternehmenssteuerrecht (insbesondere der Besteuerung von Personengesellschaften) sowie dem steuerlichen Verfahrens- und Prozessrecht.

 Ausbildung und Karriere

Anna studierte Jura an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Ihr Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht Köln mit Stationen u.a. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bei YPOG und der deutschen Botschaft in Ottawa.
 

Qualifikationen

 
  • Rechtsanwältin
 

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Kapitel 21: Gewerbliche und vermögensverwaltende Personengesellschaften
    in: Richter/Anzinger, Krypto und Steuern, 2025 (gemeinsam mit Michael Wendt und Maximilian Benke)
  • Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO) in (mehrstöckigen) Personengesellschaftsstrukturen und bei Zebragesellschaften (§ 180 Abs. 1a AO)
    AO-StB 2025, 52 (gemeinsam mit Isabella Denninger)
  • Die verbindliche Zusage nach § 204 Abs. 2 AO (sog. „verbindliche Teilzusage“) Frühzeitige Sicherheit für zukünftige Sachverhalte? (§ 204 Abs. 2 AO)
    AO-StB 2024, 369 (gemeinsam mit Isabella Denninger) 
  • Der Teilabschlussbescheid nach § 180 Abs. 1a AO - Frühzeitigere Rechts- und Steuerplanungssicherheit
    AO-StB 2024, S. 274-279 (gemeinsam mit Isabella Denninger)
  • Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur (Anm. zu IV R 8/21)
    FR 2024, S. 269 (gemeinsam mit Maximilian Benke)
Anna Hürten

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