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Partner

Dr. Florian Oppel

Köln

Florian berät zum Unternehmenssteuerrecht (einschließlich Umstrukturierungen und M&A), internationalen Steuerrecht sowie ausgewählten zivil- und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Über besondere Expertise verfügt er zudem beim Einsatz deutscher und ausländischer Stiftungen. Zu seinen Mandanten zählen deutsche und internationale Unternehmen (oft in Familienhand), vermögende Privatpersonen und Family-Offices. Im Bereich der Familienunternehmen berät er neben dem Unternehmenssteuerrecht auf Ebene des Unternehmens auch auf Ebene der Gesellschafter, besonders zur Vermögens- und Unternehmensnachfolge sowie Weg- und Zuzugsthemen. 
 
Mandanten schätzen sein vielseitiges Wissen, seine Kreativität sowie seine besonnene und vorausschauende Art. Er kombiniert steuerliche Expertise mit Kenntnissen im Gesellschafts- und Stiftungsrecht. Zudem verfügt Florian über ein großes (internationales) Netzwerk. So kann er schnell die richtigen Personen in die Lösung komplizierter Fälle einbinden. Die WirtschaftsWoche empfiehlt Florian als „Top-Berater“ für Internationales Steuerrecht, das Handelsblatt/Best Lawyers zählt ihn zu den besten Anwälten für Steuerrecht in Deutschland. Die International Tax Review / World Tax klassifiziert ihn als „highly regarded” für „General corporate tax“.

Ausbildung und Karriere

Florian studierte Jura in Bonn und Köln. Er promovierte in Bonn mit einer Arbeit zum Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht, welche die Kathrein Privatbank (Wien) mit ihrem Dissertationspreis auszeichnete. Nach dem Referendariat war er als Rechtsanwalt und Steuerberater bei Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf, London und Amsterdam tätig. Florian ist Lehrbeauftragter an der Universität Düsseldorf, Dozent für Steuerrecht an der Universität zu Köln, hält regelmäßig Vorträge und gibt Seminare. Zudem ist er Herausgeber sowie Autor zahlreicher Fachbücher und -beiträge. Er arbeitet an Kommentaren zum UmwStG, AStG, EStG, KStG und DBA mit. Florian ist Mitglied der IFA, Vorsitzender des Young IFA Network (Deutschland) sowie Mitglied des Fachinstituts der Steuerberater und der Society of Trust and Estate Practitioners (STEP).

Erfahrung

Zuletzt beriet Florian (bei YPOG bzw. zuvor bei Freshfields Bruckhaus Deringer) vor allem folgende Mandate: 

  • Beratung eines Familienunternehmens bei mehreren grenzüberschreitenden Verschmelzungsvorgängen unter Einbeziehung von Einheiten in Liechtenstein und Bulgarien  
  • Beratung mehrerer Private Equity-Unternehmen im Hinblick auf spezielle IStR-Themen (Hinzurechnungsbesteuerung, Quellensteuerabzug)  
  • Beratung eines Familienunternehmens bei Ablösung eines Nießbrauchs, Umwandlung Personen- in Kapitalgesellschaft und Übertragung auf deutsche Familienstiftungen 
  • Laufende Beratung eines international tätigen Immobilieninvestors in Fragen der steuerlichen Strukturierung  
  • Beratung einer vermögenden Privatperson beim Aufbau eines Family-Office   
  • Beratung der Gründer eines Start-Up-Unternehmens im Hinblick auf Wegzugsteuerthemen (§ 6 AStG n.F.) 
  • Beratung der Ankergesellschafter eines MDAX-Unternehmens bei der Nachfolgeplanung unter Einbeziehung deutscher Familienstiftungen 
  • Beratung einer Unternehmerfamilie bei der Etablierung einer liechtensteinischen Stiftung als zentrale Investitionsplattform
  • Beratung eines großen Familienunternehmens bei Umstrukturierungen im Hinblick auf bestimmte aufsichtsrechtliche Fragen unter Nutzung einer österreichischen Privatstiftung 
  • Beratung einer europaweit und in den USA ansässigen Unternehmerfamilie bei der umfassenden Aufarbeitung und Auflösung einer Trust-Struktur auf den Cayman Islands 
  • Vertretung eines klagenden Familienunternehmens im Musterverfahren um den Pauschalzins (§ 6a EStG) für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen (Vorlage des FG Köln ans BVerfG) 
  • Beratung von Continental bei der Abspaltung von Vitesco 
  • Beratung einer vermögenden Privatperson bei Aufbau und Schenkung eines Wohnungsunternehmens 

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Fachberater für Internationales Steuerrecht
  • Dr. iur. (Universität Bonn)
  • LL.M. im Wirtschaftsrecht (Universität zu Köln)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
Kommentierungen (Auswahl)
  • Kommentierung des § 15 KStG
    in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG (in Vorbereitung)
  • Teilkommentierung §§ 6, 8 und 15 AStG,
    in: Kraft, AStG, Verlag C.H. Beck, 3. Aufl. (im Erscheinen)
  • Kommentierung §§ 15 und 16 UmwStG,
    in: Dürrschmidt/Mückl/Weggenmann, BeckOK UmwStG (gemeinsam mit M. Rehberg)
  • Kommentierung DBA Deutschland–Irland (Anhang),
    in: Wassermeyer/Kaeser/Schwenke/Drüen, Kommentar zu allen deutschen DBA, Verlag C.H. Beck, 155. Ergänzungslieferung 2021
  • Kommentierung § 16 EStG,
    in: Kirchhof/Ratschow/Kulosa, BeckOK EStG, Verlag C.H. Beck, 6. Auflage 2020 (gemeinsam mit B. Füssenich und O. Rode)
  • Kommentierung Art. 3 Anti Tax Avoidance Directive (ATAD),
    in: Hagemann/Kahlenberg, ATAD, NWB-Verlag, 2019

Monografien und Buchbeiträge (Auswahl)
  • Kap. 13 – Hinzurechnungsbesteuerung bei ausländischen Zwischengesellschaften (S. 535 - 598), Kap. 14 – Hinzurechnungsbesteuerung bei Familienstiftungen (S. 619 – 637) und Kap. 22  – Grenzüberschreitende Sachverhaltsauflösung (1228 – 1289),
    in: Schaumburg, Internationales Steuerrecht, Otto Schmidt Verlag, 5. Aufl. 2023
  • Grenzüberschreitende Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften,
    in: Micker/Pohl/Oppel, Kompendium Internationales Steuerrecht, NWB-Verlag, 2022, S. 531 – 613
  • Teil C, Abschnitte 3., 4., und 6. – Die GmbH & Co. KG im Umwandlungssteuerrecht (§§ 20 ff., § 24 UmwStG, Realteilung),
    in: Söffing, Die GmbH & Co. KG, 4. Aufl. (2020), NWB Verlag, S. 971 – 1045
  • § 16 – Unentgeltliche Unternehmensübertragungen, (gemeinsam mit Jochen Lüdicke),
    in: Lüdicke/Sistermann, Unternehmenssteuerrecht, 2. Aufl. (2018), Verlag C.H. Beck, S. 815 – 887 (gemeinsam mit Jo. Lüdicke)
  • Kapitel I, Teil 1 – Besteuerung deutscher Stiftungen,
    in: Moritz/Strohm, Besteuerung privater Kapitalanlagen, 1. Aufl. (2017), Deutscher Fachverlag, S. 1332 – 1410 (gemeinsam mit Jo. Lüdicke)
  • Die österreichische Privatstiftung und die deutsche Familienstiftung als Instrumente der Nachfolgegestaltung,
    zugl. Diss. (Bonn, 2014), Nomos Verlag (Zweitveröffentlichung 2021) / Verlag Bucerius Law School Press (Erstveröffentlichung 2014), 341 Seiten

Aufsätze und Urteilsanmerkungen (Auswahl)
  • Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags – Anmerkung zu BFH, Urt. v. 2.11.2022 - I R 37/19
    Die Unternehmensbesteuerung 2023, S. 213 – 220
  • Betriebsveräußerung und -aufgabe im Gewerbesteuerrecht: Allein die Tätigkeit entscheidet über die Unternehmensidentität - Zugleich Anmerkung zu BFH, Urt. v. 10.2.2022 – IV R 6/19,
    Die Unternehmensbesteuerung 2022, S. 638 – 642
  • Das internationale Familienunternehmen und seine Gesellschafter - Teil 1: Wegzug des inländischen Kapitalgesellschafters,
    Recht der Familienunternehmen 2022, S. 445 – 455 (gemeinsam mit L. Wittling)
  • Die Hinzurechnungsbesteuerung i. d. F. des ATADUmsG
    Betriebs-Berater (26/2022), S. 1495 – 1503 (gemeinsam mit L. Wittling) 
  • Die Körperschaftsteueroption nach § 1a KStG n.F. im internationalen Kontext,
    IStR 2021, S. 388–399 (gemeinsam mit J. Böhmer und M. Mühlhausen)
  • Verschärfung der Wegzugsbesteuerung im Zuge der ATAD-Implementierung,
    IWB 2021, S. 508–519
  • Verschärfung des § 50d Abs. 3 EStG im Fahrwasser der EuGH-Rechtsprechung? – Kritische Einordnung des Regierungsentwurfs v. 20.01.2021 zur Neufassung der deutschen Anti-Treaty-Shopping-Regelung,
    DStR 2021, S. 1017–1025 (gemeinsam mit D. Beutel)
  • Stiftungsrechtsreform auf der Zielgeraden – Überblick über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 03.02.2021 und erste Analyse,
    NWB Erben und Vermögen 2021, S. 122–130
  • Die Implementierung der BEPS-Ergebnisse in deutsche DBA – Überblick über das MLI-Umsetzungsgesetz und Rückschlüsse daraus auf die deutsche Abkommenspolitik,
    IStR 2020, S. 295–307
  • Die Anwendung des § 50d Abs. 3 EStG im Lichte des Unionsrechts – zugleich Anm. zu den Urteilen des FG Köln v. 23.01.2019 (Az. 2 K 1315/13) und v. 14.11.2018 (Az. 2 K 202/10)
    FR 2020, S. 409–414
  • BFH schließt Direktzugriff auf Einlagenkonto auch im Drittstaatensachverhalt aus – Fortentwicklung der Rechtsprechung erschwert die Einlagenrückgewähr im Drittstaatenfall,
    IStR 2020, S. 46–55
  • Ist der Ausschluss von ausländischen Familienstiftungen aus dem Steuerklassenprivileg von § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG unionsrechtswidrig? – zugleich Anm. zu FG Hessen, Gerichtsbescheid v. 07.03.2019,
    Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 2020, S. 209–214 (gemeinsam mit D. Arzner)
Dr. Florian Oppel

Direktnachricht an Dr. Florian Oppel