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Webinar: Hinweisgebersystem für Anwaltskanzleien

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Für Anwaltskanzleien mit mindestens 50 Beschäftigten läuft spätestens am 17. Dezember 2023 eine Frist ab: Nach § 12 Abs. 2 HinSchG sind Kanzleien mit mindestens 50 Beschäftigten unabhängig von der Rechtsform verpflichtet, eine eigenes Hinweisgebersystem mit personell besetzter interner Meldestelle und einem Meldekanal einzurichten. Es muss vertrauliche Meldungen und Kommunikation mit Hinweisgebern ermöglichen.

Kanzleien müssen schon bislang nach § 6 Abs. 5 GwG einen vertraulichen, kanzleiinternen Meldekanal für Hinweise auf Verstöße gegen geldwäscherechtliche Vorschriften für ihre Beschäftigten vorhalten. Darüber hinaus sieht der neue § 31 BORA seit 1. Oktober 2023 für Berufsausübungsgesellschaften die Einrichtung einer internen Hinweismeldestelle für berufsrechtsbezogene Beschwerden als Mittel zur Sicherstellung der berufsrechtlichen Compliance vor (§ 31 Abs.2 BORA).

Welche Pflichten Anwaltskanzleien genau erfüllen müssen und wie sich die drei verpflichtenden Meldekanäle in einer Lösung kombinieren lassen, erklären unsere Experten RA Jens Lechleitner, Counsel Legal Tech Projects und Dr. Hariolf Wenzler, CEO in einem Webinar am 28. November 2023 von 13:00-13:45 Uhr.

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