Wir übernehmen Ihren Eintrag!
Transparenzregistermeldungen
Ausweitung der Meldepflicht
Weshalb Sie jetzt handeln müssen:
Der deutsche Gesetzgeber hat die Pflicht für Unternehmen, ihre "wirtschaftlich Berechtigten“ an das 2017 eingeführte Transparenzregister zu melden, erheblich ausgeweitet. Selbst Unternehmen, die bislang nicht meldepflichtig waren, wie die meisten GmbHs, müssen nun ausnahmslos eine Meldung zum Transparenzregister vornehmen. Eine Meldung muss selbst dann erfolgen, wenn sich gar kein "echter" wirtschaftlich Berechtigter identifizieren lässt. Begleitend hat der Gesetzgeber konkrete Nachforschungs-, Dokumentations- und Aktualisierungspflichten für die Unternehmen erlassen.
Die Erstmeldung muss bei GmbHs spätestens zum 30. Juni 2022 erfolgt sein, bei Aktiengesellschaften galt sogar bereits der 31. März 2022. Auch bei eingetragenen Unternehmen, z.B. GmbH & Co. KGs gibt es oft Handlungsbedarf: Aktualisierungen und Nachträge sollten ebenfalls bis 30. Juni 2022 erledigt sein.
Verstöße gegen die Vorschriften werden mit hohen Bußgeldern von bis zu 1 Mio. Euro geahndet.
Die gute Nachricht: Wir übernehmen das für Sie. Wir haben bei YPOG eine eigene Unit aufgestellt, die diesen Service softwaregestützt erbringt. YSolutions übernimmt die Erfassung, Dokumentation und Übermittlung der wirtschaftlich Berechtigten ans Transparenzregister - schlank, kostengünstig und rechtssicher. Zudem bieten wir ein laufendes Monitoring an, das Sie unterstützt, die gesetzlichen Anforderungen auch in Zukunft dauerhaft zu erfüllen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir senden Ihnen umgehend ein Angebot:
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