Tammo berät mittlere und große Unternehmen und vermögende Privatpersonen zu sämtlichen Fragen der laufenden Besteuerung und steuerlichen Strukturierung. Er ist spezialisiert auf die Bereiche Venture Capital und Private Equity und berät insbesondere Fonds, ausgewählte Start-ups sowie private und gewerbliche Investoren.
Tammos Mandanten schätzen seine Verlässlichkeit sowie seinen pragmatischen und strukturierten Beratungsansatz. Mit seiner Erfahrung, auch im Umgang mit den Steuerbehörden, findet er für seine Mandanten wirtschaftlich zielführende Lösungen für komplexe Probleme.
Ausbildung und Karriere
Vor seiner Tätigkeit bei YPOG arbeitete er mehrere Jahre bei SMP und als Steuerberater bei einer traditionsreichen mittelständischen Hamburger MDP-Kanzlei, zuletzt als Partner. Tammo studierte Betriebswirtschaftslehre in Lüneburg, Hamburg und an der Brock University in St. Catharines (Kanada). Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am International Tax Institute der Universität Hamburg und wurde dort mit einer Arbeit zur Internationalen Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre promoviert.
Erfahrung
Zuletzt beriet Tammo vor allem folgende Mandate:
- Project A Ventures mit der umfassenden Beratung zur laufenden Besteuerung, Steuerdeklaration und steuerlichen Strukturierung
- Headline mit der umfassenden Beratung zur laufenden Besteuerung, Steuerdeklaration und steuerlichen Strukturierung
- 468 Capital mit der umfassenden Beratung zur laufenden Besteuerung und Steuerdeklaration
- vermögende Privatpersonen zur laufenden Besteuerung, zu Investitionen und Steuerstrukturierung
- große Unternehmen bei Fragen des Corporate Venturing / von Ausgründungen
- ausgewählte wachstumsstarke Start-ups bei Fragen zu Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und zur Steuerstrukturierung
Qualifikationen
- Steuerberater
- Dipl.-Kaufmann
- Dr. rer.pol. (Universität Hamburg)
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Anteilstauschvorgänge gemäß § 20 Abs. 4a EStG nach dem neuen Abgeltungsteuererlass v. 14.5.2025 – Neues Ungemach und alte Unklarheiten für Private Equity- und Venture Capital-Fonds?
DStR 2025, 2753 - Fondsetablierungskosten gemäß § 6e EStG im verfahrensrechtlichen Bermudadreieck – Klare Sicht tut auch hier Not
in: Festschrift Töben - Zwischen den Steuerwelten: Venture Capital, Private Equity und Unternehmenssteuerrecht, 2025, 101 (gemeinsam mit Andreas Kortendick) - BFH: Rückwirkende Anwendung von § 6e EStG
RdF 2025, 314 - Start-ups sind keine Schiffe: § 6e EStG ist auf Private Equity- und Venture Capital-Fonds nicht anwendbar
DStR 2024, 2794 - Anm. zu FG Münster: Rückwirkende Anwendung des § 6e EStG zu Fondsetablierungskosten nicht verfassungswidrig
DStRK 2024, 119 - Kommentierung zu § 6e EStG „Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten“,
in: Hermann / Heuer / Raupach, Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz Kommentar, 2021 (gemeinsam mit Andreas Kortendick) - Erweiterung und (Teil-)Beendigung freiberuflicher Mitunternehmerschaften,
DStR 2016, S. 889–895 - Bilanzierung und steuerliche Gewinnermittlung bei der Auslagerung von Direktzusagen auf Pensionsfonds – Update zu BB 2010, S. 623 ff.,
BB 2011, S. 1131–1136 (gemeinsam mit Dietmar Wellisch)