Die Nutzung von KI-Systemen im Finanzsektor nimmt rasant zu. Mit dem AI Act stehen Finanzinstitute vor der Herausforderung, bestehende Governance-, Compliance- und Risikomanagementstrukturen um neue regulatorische Anforderungen zu erweitern. Dabei stellt sich nicht nur die Frage, welche Pflichten gelten, sondern auch, wie deren Einhaltung künftig praktisch nachgewiesen werden kann. Themen wie Rollenbestimmung, Hochrisiko-Klassifizierung, Anbieter- und Betreiberpflichten sowie die Verzahnung mit bestehenden (Bankaufsichts-)Recht gewinnen zunehmend an Bedeutung.Im Webinar vom 12. Oktober 2026 haben unsere YPOG Expert:innen Dr. Carola Rathke, Dr. Benedikt Flöter, und Dr. Lea Ossmann-Magiera gemeinsam mit Dr. Aiko Yamashita, Business Development Managerin bei Calvin Risk, einen praxisnahen Einblick in die Umsetzung des AI Act im Finanzsektor gegeben. Anhand eines konkreten Kreditvergabe-Use-Cases wurden die Einordnung KI-gestützter Kreditwürdigkeitsprüfungen als Hochrisiko-KI-Systeme sowie die praktischen Anforderungen an Governance, Dokumentation und Compliance-Nachweise nach dem AI Act besprochen. Besonderes Augenmerk lag auf der Abgrenzung zwischen Anbieter- und Betreiberrolle, den Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und der Integration der neuen Vorgaben in bestehende Compliance-Strukturen.
Learnings:
- KI im Kreditgeschäft ist regelmäßig Hochrisiko-KI: Insbesondere KI-Systeme, die für Kreditwürdigkeitsprüfungen eingesetzt werden, sind Hochrisiko-KI-Systeme.
- Die richtige Rollenbestimmung ist entscheidend: Finanzinstitute müssen sorgfältig prüfen, ob sie lediglich Betreiber eines KI-Systems sind oder durch Integration, Anpassung oder Rebranding selbst zum Anbieter werden und damit zusätzlichen Pflichten unterliegen.
- Der AI Act steht nicht isoliert: Die neuen Vorgaben ergänzen bestehende Anforderungen aus DSGVO, MaRisk, DORA & Co. Eine integrierte Governance vermeidet Doppelstrukturen und erhöht die Effizienz der Umsetzung.
- Compliance muss nachweisbar sein: Neben der Einhaltung der materiellen Anforderungen gewinnen Dokumentation und technische Nachweisführung erheblich an Bedeutung. Da harmonisierte Normen noch erarbeitet werden und gegebenenfalls nicht rechtzeitig verfügbar sein werden, sollten Unternehmen bereits heute tragfähige Prüf- und Dokumentationskonzepte entwickeln.
- Die Übergangszeit bis Geltungsbeginn der Hochrisikopflichten sinnvoll nutzen: Der Übergangszeitraum bis zum 2. Dezember 2027 sollte genutzt werden, um ein KI-Inventar zu erstellen, Rollen und Verantwortlichkeiten festzulegen sowie bestehende Governance-Strukturen an die Anforderungen des AI Act anzupassen.
Die Slides aus dem Webinar sind hier abrufbar:
YPOG berät Finanzdienstleister an der Schnittstelle zwischen AI Act, Finanzaufsichtsrecht, Datenschutz- und Technologierecht. Unsere Expert:innen unterstützen bei der Risikoklassifizierung nach dem AI Act und der Identifikation von Anbieter- und Betreiberpflichten. Ein besonderer Fokus liegt auf der Verzahnung der AI Act-Vorgaben mit bestehenden Governance-, Risiko- und Kontrollstrukturen nach sektoralem Recht. Dies ermöglicht die Nutzung regulatorischer Synergien, die frühzeitige Identifikation von Umsetzungslücken und den rechtssicheren Einsatz von KI-Systemen
Für ein unverbindliches Erstgespräch zu Ihren konkreten Handlungsfeldern stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
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17. November 2026, 13:00 Uhr, online via Microsoft Teams
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