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Notary Notes: Episode 13

Venture Capital und Ehevertrag? Brauche ich als Gründer:in einen Ehevertrag?

Ohne einen Ehevertrag könnten Gründer zu einem Notverkauf ihrer Unternehmensanteile gezwungen werden oder unter ungünstigen Bedingungen aussteigen müssen.

Dies könnte zu erheblichen finanziellen Verlusten führen und die Möglichkeiten des Gründers einschränken, das Unternehmen zu günstigen Bedingungen zu verlassen.

Lilly erklärt, welche Lösungen möglich sind, wenn die vollständige Trennung der Vermögenswerte nicht der gewählte Weg ist.

 

In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.

 

 

Über uns

YPOG steht für You + Partners of Gamechangers. Die führende Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung begleitet Gründer:innen, Investor:innen, Unternehmen und Fonds in Deutschland und international bei der Umsetzung visionärer Ideen im Tech-Ökosystem und in dynamischen Zukunftsmärkten.
YPOG berät bei der Strukturierung von Venture-Capital- und Private-Equity-Fonds, Finanzierungsrunden und komplexen Transaktionen sowie zu regulatorischen und steuerlichen Fragen rund um digitale Vermögenswerte und Finanzinnovation. Als strategische Partnerin entwickelt YPOG praxisnahe und rechtlich exzellente Lösungen. Dabei verbindet die Kanzlei juristische und steuerliche Expertise mit Legal Tech, digitalen Workflows und KI-basierten Systemen für effiziente und skalierbare Beratung.
YPOG und ihre Berufsträger:innen werden regelmäßig von JUVE, Chambers and Partners, The Legal 500, Best Lawyers und Leaders League ausgezeichnet. Mehr als 380 Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Tax Specialists und eine Notarin sowie Business Professionals arbeiten für YPOG an den Standorten Berlin, Hamburg, Köln und München.

 

Weitere Informationen: www.ypog.law und www.linkedin.com/company/ypog