Berlin, 3. Juli 2023 - Am 2. Juli 2023 trat das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft.
Es verpflichtet nicht nur Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, sondern auch Fondsmanager bzw. ManCos (Kapitalverwaltungsgesellschaften gemäß § 17 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs), ein Hinweisgebersystem einzurichten und zu betreiben, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter. Ab dem 2. Dezember 2023 werden Bußgelder erhoben, wenn dies nicht erfolgt ist.
Ziel des Gesetzgebers ist es, Hinweisgebern, die Straftaten und gravierende Rechtsverstöße im Unternehmensbereich aufdecken, einen geschützten Rahmen für die Kommunikation zu bieten, der technisch und rechtlich die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers gewährleistet und den Hinweisgeber vor Sanktionen und Verantwortlichkeit schützt. Die rechtliche Regulierung geht über die Organisationsmaßnahmen hinaus, die KVGen ohnehin schon als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz oder – als zugelassene KVGen - nach § 28 KAGB vorhalten müssen.
Ein Hinweisgebersystem besteht aus einer technischen Lösung, um Hinweise auf Rechtsverstöße vertraulich entgegenzunehmen, und einer mit Menschen besetzten internen Meldestelle, die die Hinweise prüft, mit dem Hinweisgeber kommuniziert und ggf. Folgemaßnahmen einleitet. Darüber hinaus wird eine Reihe rechtlicher Dokumente benötigt, um etwa den Datenschutzvorschriften zu genügen und das System im Unternehmen und gegenüber allen Mitarbeitern einzuführen.
Es gibt Anbieter für ein weitestgehendes Outsourcing dieser Verpflichtung. YPOG bietet das über die LegalTech Unit YSolutions als softwarebasierte Rechtsdienstleistung zum Festpreis an. Viele Wettbewerber decken meist nur einzelne Teile der gesetzlichen Verpflichtung ab, zum Beispiel „nur“ einen technischen Meldekanal oder ein Hinweisgebersystem nach dem Geldwäschegesetz, das nicht die Anforderungen des (neuen) Hinweisgeberschutzgesetzes erfüllt.
YSolutions bietet nicht nur einen Meldekanal, sondern betreibt gemeinsam mit Ihnen die interne Meldestelle und deckt alle sich aus dem Hinweisgeberschutzgesetz ergebenden Pflichten als Service ab. Extrakosten für die Schulung der Mitarbeiter der internen Meldestelle zur Erlangung der gesetzlich vorgeschriebenen “Fachkunde” fallen nicht an (Kurse kosten derzeit rund 800 Euro). YSolutions betreibt neben der Webschnittstelle auch eine Telefonhotline und steht, falls notwendig, sogar für persönliche Treffen zur Verfügung – dazu sind Unternehmen nach § 16 III S. 3 HinSchG verpflichtet. Und im Ernstfall endet der Service nicht mit einer Ersteinschätzung. YSolutions begleitet und berät die Kunden auch bei den Folgemaßnahmen bis zum Abschluss eines Falles.
YSolutions arbeitet bereits für viele KVGen, Family Offices, Venture Capital- und Private Equity Fonds. Mehr erfahren Sie in einem kostenlosen, 15-minütigen Erstgespräch, buchbar auf https://www.ysolutions.legal/ystle oder von Martina Rake (info@ysolutions.legal).
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