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Associated Partner*

Dr. Anika Patz

Anika berät Banken, Finanzdienstleistungs- und Wertpapier(handels)institute, Investmentfondsmanager und Verwahrstellen, institutionelle Investoren, FinTechs sowie Börsen und multilaterale Handelsplätze insbesondere zu aufsichtsrechtlichen Fragen sowie Compliance- und Geldwäschethemen. Anika ist spezialisiert auf Distributed-Ledger-Technologie-(DLT-)basierte Geschäftsmodelle und regulatorische Fragen rund um die Ausgabe, den Handel, Staking, Lending und Verwahrung von Kryptowerten, einschließlich Security Token Offerings (STOs), Stablecoins und Non-Fungible Tokens (NFTs), sowie auf zentrale und dezentrale Exchanges für Kryptowerte und Decentralized-Finance-Protokolle.
Anika wird von Legal 500 Germany als Rising Star im Bereich FinTech genannt.

Ausbildung und Karriere

Anika studierte Jura an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo sie 2015 auch promovierte. Ihr Referendariat am Kammergericht Berlin umfasste u. a. Stationen im Bundesministerium der Finanzen und bei der Europäischen Kommission (Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalunion – FISMA) in Brüssel. Anschließend war Anika bei der Berliner Kanzlei lindenpartners tätig (mit Secondment bei der Solarisbank AG und deren Tochterunternehmen, Solaris Digital Assets GmbH) sowie als Unternehmensjuristin für die Börse Stuttgart Digital Exchange. Vor ihrem Einstieg bei YPOG war sie Senior Associate bei Eversheds Sutherland im Team von Dr. Carola Rathke.

 

Erfahrung

Zuletzt beriet Anika vor allem folgende Mandate:

  • mehrere Banken und Finanzdienstleister im Rahmen von BaFin-Erlaubnisverfahren für den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten
  • international tätiger Kryptoverwahrer beim Markteintritt in der EU
  • Koordinierung der Registrierungsverfahren als Crypto Assets Service Provider in verschiedenen EU-Staaten für einen international tätigen Anbieter von Handel und Verwahrung für Kryptowerte
  • deutscher Kryptoverwahrer in Bezug auf Auslagerungs-Partnerschaften und Krypto-Verwahrdienstleistungen für Banken beim Eintritt in den Markt für Kryptowerte
  • große internationale Kryptobörse zu den rechtlichen Aspekten der Nutzung und Erbringung von Leistungen in Verbindung mit Decentralized Finance (DeFi) einschließlich der Bewertung sich stetig weiterentwickelnder Nutzungsmöglichkeiten von DeFi-Anwendungen wie Lending, Staking, Liquidity Mining usw.
  • deutsche Verwahrstelle zu den aufsichtsrechtlichen Vorgaben bei der Verwahrung von Kryptowerten für Alternative Investmentfonds (AIF)

* kein Partner i.S.d. PartGG

Qualifikationen

  • Rechtsanwältin
  • Dr. iur. (Humboldt-Universität zu Berlin)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • E-Money Tokens, Stablecoins and Token Payment Services
    in: Maume/Maute/Fromberger, The Law of Crypto Assets, § 9, C.H. Beck 2022 (mit Jan Wettlaufer) [auf Englisch]
  • Art. 24–27 Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente – MiFIR (Titel IV: Meldung von Geschäften)
    in: Seibt/Buck-Heeb/Harnos (Hrsg.) – BeckOK Wertpapierhandelsrecht, seit 2021
  • Überblick über die Regulierung von Kryptowerten und Kryptowertedienstleistern
    BKR [Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht] 2021, S. 725–739
  • Zweites Hinweisschreiben [der BaFin] zu Prospekt- und Erlaubnispflichten im Zusammenhang mit der Ausgabe von Krypto-Token
    RdF [Recht der Finanzinstrumente] 2019, S. 298–305 (mit Eric Romba)
  • Handelsplattformen für Kryptowährungen und Kryptoassets
    BKR 2019, S. 435–443
  • Aktuelle Entwicklungen bei der Tokenisierung von Real Assets
    Fonds-Zeitung 2019, Heft 2 (mit Eric Romba)
  • Unternehmensfinanzierung durch Token
    REthinking: Law 2019, S. 28 (mit Daniel Bögeholz)
  • Strafbarkeit des Handelns mit Bitcoins – Anm. zu KG Berlin v. 25.09.2018
    MMR [Multimedia und Recht] 2018, S. 828–832
  • Makroprudenzielle Regulierung am falschen Ende – Zum Regierungsentwurf des Finanzaufsichtsrecht-ergänzungsgesetzes
    BKR 2017, S. 144–151 (mit Christina Griebeler)
  • Staatliche Aufsicht über Finanzinstrumente – Eine rechtsvergleichende juristisch- ökonomische Analyse zur Begründung einer materiellen staatlichen Aufsicht über Finanzinstrumente
    Verlag Mohr Siebeck, Tübingen 2016 (Dissertation)
  • Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümer-gemeinschaft – Anm. zu BGH v. 25.03.2015
    EWeRK [Zeitschrift Energie- und Wettbewerbsrecht] 2015, S. 196–205
  • Das Zusammenwirken zwischen Verwahrstelle, Bewerter, Abschlussprüfer und BaFin bei der Aufsicht über Investmentvermögen nach dem KAGB – Zuständigkeiten bei der Überprüfung der Einhaltung der Bewertungsmaßstäbe und ­verfahren für Vermögensgegenstände von AIF und OGAW
    BKR 2015, S. 193–205
  • Ergänzende Vertragsauslegung zum Preisanpassungsrecht eines Versorgers bei einem langjährigen Gasversorgungsvertrag – Anm. zu BGH v. 03.12.2014
    EWeRK 2015, S. 13–18
  • Konkludente Annahme der Realofferte eines Energieversorgungsunternehmens auf Belieferung durch Energieentnahme des Inhabers der tatsächlichen Verfügungsgewalt – Anm. zu BGH v. 02.07.2014 und v. 22.07.2014
    EWeRK 2014, S. 375–382
  • Ölpreisbindung in Gaslieferungsvertrag: Inhaltskontrolle der im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten Preisanpassungsklausel – Anm. zu BGH v. 14.05.2014
    EWeRK 2014, S. 314–325
  • Verkaufsprospektpflicht für offene inländische Investmentvermögen – De facto eine gesetzliche Prospektpflicht für offene Spezial-Investmentfonds aufgrund der Vertriebsvorschriften des KAGB
    BKR 2014, S. 271–277
Dr. Anika Patz

Direktnachricht an Dr. Anika Patz