Matthias berät börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen sowie Gesellschafter und Organmitglieder im Gesellschaftsrecht, insbesondere im Aktien- und Konzernrecht einschließlich kapitalmarktrechtlicher Bezüge, sowie im Umwandlungsrecht. Ein praktischer Fokus seiner Tätigkeit in jüngerer Zeit liegt in der Begleitung wagniskapitalfinanzierter Unternehmen beim Übergang in die kapitalmarktfähige Rechtsform einer AG oder SE.
Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten. Über besondere Erfahrung verfügt Matthias im Bereich aktienrechtlicher Auseinandersetzungen (Organhaftungsprozesse, Beschlussmängelklagen, Spruchverfahren, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Bestellung eines Sonderprüfers oder besonderen Vertreters) sowie in der Begleitung streitiger Hauptversammlungen. Darüber hinaus ist Matthias regelmäßig als Parteivertreter und Schiedsrichter in Post-M&A-Schiedsverfahren und Schiedsverfahren mit gesellschaftsrechtlichem Schwerpunkt tätig.
Das JUVE Handbuch listet Matthias als häufig empfohlenen Berater im Bereich Gesellschaftsrecht, das Handelsblatt (in Zusammenarbeit mit dem Best Lawyers Verlag) und die Wirtschaftswoche zählen ihn zu den besten Anwälten in Deutschland für den Bereich Konfliktlösung. Von Mandanten wird Matthias als
„Experte für Vorstandshaftung“, „hervorragender Gesellschaftsrechtler, insbesondere sehr versiert im Aktien- und SE-Recht; für viele unserer Portfolio-Companies der Go-to Guy für SE-Umwandlungen und Umstrukturierungen“ charakterisiert, Wettbewerber loben ihn als „fachlich exzellent, durchsetzungsstark vor Gericht“, „erfahren und gut" (Juve Handbuch 2023/2024) sowie als „herausragenden Aktienrechtler“ und „Corporate-Litigator der Extraklasse“ (Juve-Handbuch 2024/2025). Sie betonen zudem die „angenehme Zusammenarbeit“ (Juve-Handbuch 2024/2025).
Ausbildung und Karriere
Matthias studierte Jura in Bonn, Köln, Valladolid und an der Harvard Law School. Seine anwaltliche Tätigkeit begann er bei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton. Bevor er YPOG (im Jahr 2021) und SMP (im Jahr 2017) mitgründete, war Matthias als Partner bei Meilicke Hoffmann & Partner sowie als Assoziierter Partner bei Flick Gocke Schaumburg tätig. Matthias hält regelmäßig Vorträge und veröffentlicht zu gesellschaftsrechtlichen Themen. Er ist Mitverfasser eines Kommentars zum Aktien- und Kapitalmarktrecht.
Erfahrung
Im Gesellschafts- und Umwandlungsrecht hat Matthias in jüngerer Zeit unter anderem folgende Mandate beraten:
- Helsing im Zusammenhang mit der Etablierung einer SE-Holdingstruktur, insbesondere zur SE-Governance.
- Gründer von SoSafe zu AG-Formwechsel und SE-Gründung
- Porsche Automobil Holding SE beim SE-Formwechsel von Isar Aerospace
- Taxfix bei AG-Formwechsel und SE-Gründung
- Beratung diverser Investoren im Zusammenhang mit der Gründung der advastore SE
- flaschenpost bei AG-Formwechsel, SE-Gründung, Gestaltung der Governance- und Konzernstruktur sowie beim Exit an Oetker
- Flink beim Aufbau einer SE-Holdingstruktur sowie bei der Gestaltung der Gruppenstruktur für das Deutschland- und Europageschäft
- Trade Republic zu diversen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
Als Parteivertreter war Matthias zuletzt unter anderem an folgenden Post M&A-Schiedsverfahren beteiligt:
- Vertretung des Verkäufers nach einer PE-Transaktion (Health Care-Industrie) bei der Abwehr von Ansprüchen wegen angeblicher arglistiger Täuschung und angeblicher Garantieverletzungen
- Vertretung des Verkäufers (führendes Unternehmen im Bereich der Spezialchemie) nach einer Exit-Transaktion (Digital Printing) bei der Abwehr von Ansprüchen wegen angeblicher Garantieverletzungen
- Vertretung des Verkäufers nach einer Exit-Transaktion bei VC-finanzierter Gesellschaft bei der Durchsetzung des Kaufpreisanspruchs
- Vertretung eines strategischen Investors (Werbe- und Medienbranche) bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen arglistiger Täuschung und Garantieverletzung
Im Bereich gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten war Matthias zuletzt unter anderem auf folgenden Mandaten tätig:
- Beratung und Vertretung einer VC-finanzierten Gesellschaft im Zusammenhang mit dem streitigen Ausscheiden eines Gründers (streitiger Leaver-Case), insbesondere Begleitung der streitigen Gesellschafterversammlung sowie Vertretung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und im Hauptsacheverfahren
- Vertretung einer VC-finanzierten Gesellschaft als Antragsgegnerin in einem einstweiligen Verfügungsverfahren im Zusammenhang mit einer „Umqualifizierung“ von Anteilen
- Vertretung einer börsennotierten Gesellschaft (Halbleiterbranche) bei diversen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Minderheitsgesellschaftern in einer Tochtergesellschaft (unter anderem Ausschlussklage)
- Beratung und Vertretung des Mehrheitsgesellschafters einer börsennotierten SE in einer streitigen Hauptversammlung und als Nebenintervenient im anschließenden Beschlussmängelverfahren (u.a. zur Thematik des Rechtsverlustes wegen Verletzung von Stimmrechtsmitteilungspflichten)
- Vertretung des ehemaligen Geschäftsführers der Holdinggesellschaft einer Immobiliengruppe gegen die Inanspruchnahme wegen angeblicher Pflichtverletzungen
Im Rahmen seiner vorherigen Tätigkeit in anderen Sozietäten hat Matthias überdies unter anderem folgende gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten begleitet:
- Vertretung eines ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedes bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen nach § 116 AktG
- Vertretung eines Aktionärs in einer übernahmerechtlichen Streitigkeit betreffend die Angemessenheit der Gegenleistung nach einem Übernahmeangebot nach dem WpÜG
- Beratung und Vertretung von Aktionären im Zusammenhang mit Anträgen nach § 122 AktG (einschließlich gerichtlicher Durchsetzung nach § 122 Abs. 3 AktG, auch bezüglich der gerichtlichen Bestellung eines Versammlungsleiters)
- Beratung und Vertretung von Aktionären im Zusammenhang mit der Herbeiführung von Geltendmachungsbeschlüssen nach § 147 Abs. 1 AktG und der Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 AktG
- Vertretung eines besonderen Vertreters i.S.d. § 147 Abs. 2 AktG bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen ehemalige Organmitglieder einer Aktiengesellschaft
- Beratung und Vertretung von Aktionären im Zusammenhang mit der (auch gerichtlichen) Durchsetzung einer Sonderprüfung und der Einsetzung eines Sonderprüfers gemäß § 142 AktG
- Vertretung eines Aktionärs bei einer Verfassungsbeschwerde im Anschluss an ein Spruchverfahren nach Verschmelzung
Im Bereich commercial litigation war Matthias zuletzt unter anderem in folgenden Auseinandersetzungen tätig:
- Beratung und Vertretung eines ausländischen Herstellers von Spezialrobotern bei vertragsrechtlicher Auseinandersetzung mit einem deutschen Kunden
- Beratung und Vertretung eines ausländischen Großimporteurs von Backwaren in gerichtlicher Auseinandersetzung mit seinem deutschen Lieferanten
Qualifikationen
- Rechtsanwalt
- Attorney-at-Law (New York)
- Wirtschaftsmediator
- Dr. iur. (Universität Köln)
- LL.M. (Harvard)
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Spanisch
- Alleinige Vertretungsbefugnis des Verwaltungsrats in monistisch verfasster SE auch in Bezug auf für die Gesellschaft lediglich rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte mit geschäftsführenden Direktoren
in: ZIP 2025, S. 876-877 (gemeinsam mit Danêl Buchholz) - Prüfungsmaßstab eines gerichtlichen Antrags nach § 122 Abs. 3 Satz 1 AktG auf Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung
WuB 2024, S. 381-385 (gemeinsam mit Felix Denkinger) - Praxisrelevante Rechtsfragen der Gründung und Governance einer monistischen SE,
in: AG 2024, 569 (Heft 16) (gemeinsam mit Dr. Christoph Lüttenberg) - Die Bestellung eines Prozesspflegers für einen prozessunfähigen Streitverkündungsempfänger
Monatsschrift für deutsches Recht (MDR), 5/2023, S. 268 ff. (gemeinsam mit Christoph Lüttenberg) - Vertretungsmacht des besonderen Vertreters als abgespaltener Teil der umfassenden Vertretungsmacht des Vorstands einer AG
in: EWiR 22/2022, S. 677 f. - Bestellung eines Prozesspflegers in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
in: Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), 31/2022, S. 1473 ff. (gemeinsam mit Christoph Lüttenberg) - Anwendbarkeit des Art. 25 Brüssel-Ia-VO auf Gerichtsstandsvereinbarungen deutscher Personengesellschaften mit ausländischen persönlich haftenden Gesellschaftern
in: EWiR 21/2022, S. 670 f. (gemeinsam mit Christoph Lüttenberg) - Besonderheiten der börsennotierten Europäischen Gesellschaft (SE)
in: Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsennotierte AG, 5. Aufl., 2022 (gemeinsam mit Dr. Eberhard Vetter) - Juristische Personen und Personengesellschaften als besonderer Vertreter i.S.d. § 147 Abs. 2 AktG
Festschrift für Thomas Heidel, 2021, S. 713 ff. (gemeinsam mit Christoph Lüttenberg) -
Das Informationsrecht des besonderen Vertreters i.S.d. § 147 AktG im Spiegel der Rechtsprechung
Festschrift für Barbara Grunewald zum 70. Geburtstag, 2021, S. 961 ff. - Kommentierung des § 246a AktG
in: Hirte/Heidel (Hrsg.), Das neue Aktienrecht — nach ARUG II und Corona-Gesetzgebung, 2020 - Haftung für Rechtsverteidigungskosten des Vertragspartners wegen Klageerhebung in den USA entgegen einer Gerichtsstandsvereinbarung
EWiR 2020, S. 95 f. - Rechtsfragen der Venture-Capital-Finanzierung in der Aktiengesellschaft
Festschrift für Eberhard Vetter zum 70. Geburtstag, 2019, S. 681 ff. - Keine Einrichtung eines mitbestimmten Aufsichtsrats in SE nach Umwandlung aus AG ohne mitbestimmten Aufsichtsrat,
EWiR 2019, S. 655 f. - Vertretung der AG durch Aufsichtsrat auch bei Vertrag mit Ein-Personen-Gesellschaft eines Vorstandsmitgliedes,
EWiR 2019, S. 199 f. (gemeinsam mit Sebastian Schödel) - Kommentierung der §§ 29, 32, 41, 42, 42a, 46 Nr. 1–1b GmbHG – Buchführung und Ergebnisverwendung
in: Hachmeister/Kahle/Mock/Schüppen (Hrsg.), Bilanzrecht, 2017 (gemeinsam mit Falko Braun) - Die Abwahl des Versammlungsleiters durch die Hauptversammlung
NJW-Spezial 2016, S. 335–336 (gemeinsam mit Philipp Stein) - Beschlussvereitelung durch den Versammlungsleiter und Reaktionsmöglichkeiten der Aktionäre
AG 2015, S. 696–708 - Zum isolierten Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Versammlungsleiters
EWiR 2015, S. 599–600 - Kommentierung des § 246a AktG – Freigabeverfahren
in: Heidel (Hrsg.), Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 4. Auflage 2014, 5. Auflage 2019 - Kommentierung der §§ 311–318 AktG – Faktischer Konzern
in: Heidel (Hrsg.), Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 4. Auflage 2014, 5. Auflage 2019 (gemeinsam mit Sebastian Schödel) - Keine Festsetzung der Abfindung im Spruchverfahren aufgrund mehrheitskonsensualer Schätzung („Ergo/ Victoria“)
EWiR 2013, S. 703–704 (gemeinsam mit Sebastian Schödel) - Nichtigkeit von Wahlbeschlüssen zum Aufsichtsrat
EWiR 2013, S. 333 (gemeinsam mit Sebastian Schödel) - Pflicht des Aufsichtsrats zur eigenständigen Risikoanalyse („Porsche/Piëch“)
EWiR 2013, S. 229–230 (gemeinsam mit Thomas Heidel) - Untreuestraftaten von Aufsichtsratsmitgliedern wegen satzungswidriger Abrechnung von Sitzungsgeldern
EWiR 2013, S. 27–28 (gemeinsam mit Sebastian Schödel) - Verfassungsmäßigkeit der Macrotron-Rechtsprechung zum Delisting
EWiR 2012, S. 483–484 - Der Missbrauch der Anfechtungsbefugnis durch den Aktionär und die Reform des aktienrechtlichen Beschlussmängelrechts
Abhandlungen zum deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrecht (AHW), Carl Heymanns Verlag, 2012, 389 Seiten; besprochen von Vetter, NZG 2012, S. 773; Fleckner, WM 2012, S. 2122; Noack, Handelsblatt-Rechtsboard vom 04.03.2013 - Von der Allzuständigkeit kalifornischer Gerichte [Anm. zu „Yahoo! Inc. v. La Ligue Internationale contre le Racisme et l'Antisémitisme (LICRA)" (433 F.3d 1199, 9th Cir. 2006)]
IPRax 2006, S. 292–297 (gemeinsam mit Eckart Gottschalk)