Springe zur Navigation Springe zum Seiteninhalt Springe zum Footer

AG wird SE: Ohne Notarin geht’s nicht

Episode 20

Die Umwandlung einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Societas Europaea (SE) gewinnt zunehmend an Bedeutung – nicht zuletzt wegen der europaweiten Struktur und der teilweise abweichenden Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung. Doch ein Punkt ist zentral: Ohne eine Notarin oder einen Notar ist dieser Formwechsel nicht möglich.

Was ist eine SE und warum ist sie attraktiv?

Die Societas Europaea (SE) ist die europäische Rechtsform der Aktiengesellschaft. Unternehmen wählen sie zunehmend aufgrund ihrer grenzüberschreitenden Flexibilität und der Möglichkeit, Mitbestimmungsregelungen neu zu gestalten.

Wesentliche Voraussetzungen für die Umwandlung

Damit eine AG den Schritt zur SE gehen kann, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein:
Die AG muss seit mindestens zwei Jahren eine Tochtergesellschaft besitzen, die dem Recht eines anderen EU- oder EWR‑Staates unterliegt.

  • Das gezeichnete Kapital beträgt mindestens 120.000 Euro.

  • Liegt das Kapital darunter, können Kapitalerhöhung und Formwechsel in derselben Hauptversammlung beschlossen werden.

Der Ablauf: Die entscheidende Rolle der Notarin

Vor der Eintragung der SE ist ein strukturierter Zeitplan erforderlich. Von Beginn an sollten sowohl der zuständige Richter als auch die Notarin eingebunden werden. Die Notarin übernimmt mehrere zentrale Schritte:

  1. Beurkundung des Umwandlungsplans
    Der Umwandlungsplan bildet das Fundament des gesamten Prozesses und muss notariell beurkundet werden.
  2. Notarielle Niederschrift der Hauptversammlung
    Die Hauptversammlung entscheidet über den Umwandlungsplan und genehmigt die neue SE‑Satzung – beides wird protokolliert.
  3. Einreichung beim Handelsregister
    Die Notarin reicht die beglaubigte Anmeldung zur Eintragung der SE ein.
    Wichtig: Da die Vorstandsmitglieder persönliche Versicherungen abgeben müssen, ist eine reine Eigenanmeldung nach § 378 Abs. 2 FamFG nicht möglich.

Wann entsteht die SE?

Die neue Gesellschaft entsteht mit der Eintragung in das Handelsregister – erst dann ist der Umwandlungsprozess abgeschlossen.

▶ Jetzt die aktuelle Folge ansehen und erfahren, was beachtet werden muss.

 

In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.

 

Behind the scences of Notary Notes – Staffel 3

 

Über uns

YPOG steht für You + Partners of Gamechangers. Die führende Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung begleitet Gründer:innen, Investor:innen, Unternehmen und Fonds in Deutschland und international bei der Umsetzung visionärer Ideen im Tech-Ökosystem und in dynamischen Zukunftsmärkten.
YPOG berät bei der Strukturierung von Venture-Capital- und Private-Equity-Fonds, Finanzierungsrunden und komplexen Transaktionen sowie zu regulatorischen und steuerlichen Fragen rund um digitale Vermögenswerte und Finanzinnovation. Als strategische Partnerin entwickelt YPOG praxisnahe und rechtlich exzellente Lösungen. Dabei verbindet die Kanzlei juristische und steuerliche Expertise mit Legal Tech, digitalen Workflows und KI-basierten Systemen für effiziente und skalierbare Beratung.
YPOG und ihre Berufsträger:innen werden regelmäßig von JUVE, Chambers and Partners, The Legal 500, Best Lawyers und Leaders League ausgezeichnet. Mehr als 380 Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Tax Specialists und eine Notarin sowie Business Professionals arbeiten für YPOG an den Standorten Berlin, Hamburg, Köln und München.

 

Weitere Informationen: www.ypog.law und www.linkedin.com/company/ypog