Springe zur Navigation Springe zum Seiteninhalt Springe zum Footer

Beurkundung oder nicht? Die versteckten Fallstricke bei Wandeldarlehen

Episode 18

Wann müssen Wandeldarlehen beurkundet werden?

Wandeldarlehen sind ein beliebtes Instrument für Start-ups und Investor:innen, um schnell Kapital zwischen Finanzierungsrunden bereitzustellen. Doch Vorsicht: Unter deutschem Recht können sich hier versteckte Beurkundungspflichten ergeben.

In der aktuellen Folge von Notary Notes erklärt unsere Expertin Lilly Fiedler:

  • Warum bestimmte Wandeldarlehen beurkundungspflichtig sind
  • Welche Rolle Gesellschaftervereinbarungen und Klauseln wie Drag-Along oder Tag-Along spielen

▶ Jetzt die aktuelle Folge ansehen und erfahren, was beachtet werden muss.

 

In Notary Notes gibt Partnerin Dr. Lilly Fiedler, Rechtsanwältin und Notarin, kurze Antworten zu FAQs an die Notarin.

 

Behind the scences of Notary Notes – Staffel 3

 

Über uns

YPOG steht für You + Partners of Gamechangers. Die führende Kanzlei für Rechts- und Steuerberatung begleitet Gründer:innen, Investor:innen, Unternehmen und Fonds in Deutschland und international bei der Umsetzung visionärer Ideen im Tech-Ökosystem und in dynamischen Zukunftsmärkten.
YPOG berät bei der Strukturierung von Venture-Capital- und Private-Equity-Fonds, Finanzierungsrunden und komplexen Transaktionen sowie zu regulatorischen und steuerlichen Fragen rund um digitale Vermögenswerte und Finanzinnovation. Als strategische Partnerin entwickelt YPOG praxisnahe und rechtlich exzellente Lösungen. Dabei verbindet die Kanzlei juristische und steuerliche Expertise mit Legal Tech, digitalen Workflows und KI-basierten Systemen für effiziente und skalierbare Beratung.
YPOG und ihre Berufsträger:innen werden regelmäßig von JUVE, Chambers and Partners, The Legal 500, Best Lawyers und Leaders League ausgezeichnet. Mehr als 380 Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Tax Specialists und eine Notarin sowie Business Professionals arbeiten für YPOG an den Standorten Berlin, Hamburg, Köln und München.

 

Weitere Informationen: www.ypog.law und www.linkedin.com/company/ypog