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YSolutions: Unstimmigkeitsmeldung – verschärfte Regelung seit 1. April 2023


Berlin, 3. April 2023 – Ist der Transparenzregistereintrag noch richtig? Am 1. April ist eine wichtige Übergangsregelung ausgelaufen. Unternehmer müssen jetzt handeln, um Unstimmigkeitsmeldungen zu vermeiden.

Unternehmer aufgepasst! Wenn Angaben zu den „wirtschaftlich Berechtigten“ ihres Unternehmens nicht oder nicht richtig im Transparenzregister eingetragen sind, drohen Unstimmigkeitsmeldungen. 

Bisher mussten Banken, Versicherungen, Notare oder Immobilienmakler („Verpflichtete“) keine Unstimmigkeitsmeldung nach dem Geldwäschegesetz abgeben, wenn die Angaben zu den „wirtschaftlich Berechtigten“ ihres Vertragspartners dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister zu entnehmen waren.

Diese Übergangsregelung ist am 1. April ausgelaufen. Unternehmen, die sich noch immer nicht aktiv um ihren Transparenzregistereintrag gekümmert haben oder der Eintrag nicht ganz korrekt ist, droht die Gefahr, in ein bürokratisches Unstimmigkeitsverfahren hineinzulaufen. Spätestens ab dem 1.Juli 2023 drohen zudem empfindliche Bußgelder und eine Veröffentlichung des Firmennamens auf einer „schwarzen Liste“ im Internet – kein Aprilscherz.

Wie aber lassen sich Unstimmigkeitsmeldungen zuverlässig vermeiden? YSolutions, die LegalTech Unit der deutschen Anwaltskanzlei YPOG, sorgt mit der Eintragung und einem datenbankgestützten Monitoring dafür, dass Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft erfüllen. Mithilfe einer intelligenten Software werden täglich relevante Änderungen in den öffentlichen Registern und zu den meldepflichtigen Daten der eingetragenen wirtschaftlich Berechtigten gescreent. Über ein Kundenportal erfolgt dann die Aktualisierung der Daten. Die Unternehmen selbst haben 24/7 Zugang zu den aktuellen und früheren Eintragungen, das Portal bietet zudem die Archivierung der Dokumente, die für die Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind.
 
Monitoring und Kundenportal werden zum Festpreis von € 340 zzgl. MwSt. pro Rechtseinheit und Jahr angeboten. Änderung werden zum Festpreis von € 100 zzgl. MwSt. pro Eintrag vorgenommen. Die Ersteintragung, umfangreichere Recherchen und Clean-ups des aktuellen Bestands werden für ein Honorar von € 250 pro Stunde zzgl. MwSt. erledigt.

YSolutions wurde für diesen Transparenzregisterservice mit dem „Best of Legal“ Award der WirtschaftsWoche ausgezeichnet. Weitere Informationen zum Transparenzregisterservice erhalten Sie von Martina Rake (info@ysolutions.legal) oder auf http://transparenzregistermonitoring.de.  

 

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Kontakt

Benno Engelmann
T +49 172 2749 689 | E presse@ypog.law
Engelmann Advisory
engelmann-advsory.com 

 

Über uns

YPOG ist eine Spezialkanzlei für Steuer- und Wirtschaftsrecht, die in den Kernbereichen Funds, Tax, Banking + Finance und Transactions tätig ist. Das Team von YPOG berät eine breite Vielfalt an Mandanten. Dazu gehören aufstrebende Technologieunternehmen und familiengeführte mittelständische Unternehmen genauso wie Konzerne und Private Equity-/Venture Capital Fonds. YPOG ist eine der führenden Adressen für Venture Capital, Private Equity und Fondsstrukturierung in Deutschland. Die Kanzlei und ihre Partner werden national und international von JUVE, Best Lawyers, Legal 500, Focus, Chambers and Partners sowie Leaders League geführt. Bei YPOG sind heute mehr als 120 erfahrene Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Tax Specialists sowie eine Notarin in drei Büros in Berlin, Hamburg und Köln tätig.