YPOG berät Bullish Europe GmbH bei Erlaubnis als Zahlungsinstitut nach dem ZAG/PSD2
YPOG hat die Bullish Europe GmbH im Rahmen des Erlaubnisverfahrens als Zahlungsinstitut nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), das die Zahlungsdiensterichtlinie 2 (PSD2) umsetzt, umfassend rechtlich beraten. Mit der kürzlich erteilten Erlaubnis kann die Bullish Europe GmbH nun...