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Partner

Dr. Malte Bergmann

Malte ist Steuerexperte und berät vorrangig in Transaktionen – dort ist er sowohl für VC- und PE-Fonds als auch für Konzerne und Familienunternehmen tätig. Daneben berät Malte häufig das Management bei Rückbeteiligungen im Zusammenhang mit PE-Transaktionen. Hinzu kommt die steuerliche Strukturierung von Unternehmen, häufig mit internationalen Bezügen.

Der US-Verlag Best Lawyers® zählt Malte in seinem aktuellen Ranking in Kooperation mit dem Handelsblatt® zu den besten Anwälten in Deutschland für den Bereich Tax Law.

Ausbildung und Karriere

Malte studierte Jura in Freiburg, Bonn, Köln und am King's College London. Seine Dissertation wurde mit dem Albert-Hensel-Preis und dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis ausgezeichnet. Vor seiner Tätigkeit bei YPOG arbeitete er mehrere Jahre bei SMP und Flick Gocke Schaumburg.

Malte veröffentlicht regelmäßig zu steuerlichen Fragen und ist häufiger Referent auf Steuerkonferenzen. Er ist Lehrbeauftragter für Internationales und Europäisches Steuerrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Malte ist Mitglied des Forums Transaktionen im Steuerrecht e.V.

Erfahrung

Zuletzt beriet Malte vor allem folgende Mandate:

  • Wallaby Medical bei dem Erwerb von phenox
  • Gesellschafter von KRONGAARD bei dem Verkauf an Maxburg Capital Partners
  • Delivery Hero als Lead-Investor bei der Series C von Gorillas in Höhe von ca. USD 1 Mrd.
  • Gesellschafter von Stocard bei dem Verkauf an Klarna
  • KKA Partners beim Erwerb der Xantaro-Gruppe, bei dem Erwerb der Feller-Kliniken und beim Erwerb der EVAGO-Gruppe
  • Recker Holding GmbH bei dem Verkauf von Like Meat an The Livekindly Company
  • flaschenpost bei dem Verkauf an Dr. Oetker
  • Gesellschafter von Fit Analytics bei dem Verkauf an Snap Inc.
  • Gesellschafter von sofatutor bei dem Verkauf an Emeram Partners
  • Rhein Invest bei dem Erwerb des Spiegel Instituts (Management-Buy-In)
  • IDnow bei dem Erwerb von identity Trust Management
  • Franz Haniel & Cie. bei dem Erwerb von 50,1% an Emma – The Sleep Company
  • AniCura bei dem Erwerb von Tierkliniken, u.a. in Quickborn und Duisburg
  • Laufende Beratung von Veolia Deutschland zu unternehmenssteuerlichen Fragen und bei der Veräußerung einer Beteiligung an BS|ENERGY

Qualifikationen

  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Steuerrecht
  • Dr. iur. (Universität Bonn)
  • LL.M. (King’s College London)

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Steuerplanung und Compliance
    Gosch/Grotherr/Bergmann (Hrsg.), NWB Verlag (2021)
  • Kommentierung von § 8 Nr. 5 GewStG
    Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, Verlag Dr. Otto Schmidt (2018) 
  • Kommentierung von § 9 Nr. 2a GewStG
    Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, Verlag Dr. Otto Schmidt (2018) 
  • Kommentierung von § 9 Nr. 7 GewStG
    Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, Verlag Dr. Otto Schmidt (2018) 
  • Kommentierung von § 9 Nr. 8 GewStG
    Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, Kommentar zum Gewerbesteuergesetz, Verlag Dr. Otto Schmidt (2018) 
  • Gewerbesteuer im Spannungsfeld zwischen nationaler Territorialität und internationaler Hinzurechnungsbesteuerung
    Tagungsband der 1. Jahrestagung des Young IFA Network 2017, S. 106 ff. (gemeinsam mit Philipp Lukas und Eva Oertel) 
  • Internationales Steuerrecht und deutsche Gewerbesteuer
    IWB 2017, 864 (gemeinsam mit Philipp Lukas und Eva Oertel)
  • Double dip ade - Erste Einordnung des neuen § 4i EStG 
    FR 2017, 126
  • Finanzverwaltung erleichtert steuerneutrale Verschmelzungen von Drittstaatengesellschaften
    IStR 2017, 68 (gemeinsam mit Jens Schönfeld)
  • Geldbußen von Bundeskartellamt und Kommission wegen Kartellverstößen sind abzugsfähig
    DStR 2017, 73 (gemeinsam mit Jens Schönfeld/Florian C. Haus/Sarah Erne)
  • FG Köln verhandelt über steuerliche Abzugsfähigkeit von Kartellbußen
    FR 2017, 19 (gemeinsam mit Jens Schönfeld)
  • Die Segelyacht im Internationalen Steuerrecht – wirklich eine Freude für den Betriebsprüfer?
    IStR 2016, 935 (gemeinsam mit Jens Schönfeld)
  • Neues zum Verlustuntergang: Erste Überlegungen zum Entwurf eines § 8d KStG
    DStR 2016, 2185 (gemeinsam mit Christian Süß)
  • Neues zum Downstream-Merger
    GmbHR 2016, 1191
  • Anmerkung zu BFH v. 12.5.2016, II R 26/14 – Grunderwerbsteuer: Abtretung des Anspruchs auf Übertragung eines Gesellschaftsanteils
    GmbHR 2016, 945
  • Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktrittsvereinbarungen
    DB 2015, 1867 (gemeinsam mit Philipp Clemens)
  • Das Ende rückwirkend "klarstellender" Gesetze im Steuerrecht
    DStR 2015, 257 (gemeinsam mit Jens Schönfeld)
  • Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kartellbußen – einige Überlegungen aus kartell- und steuerrechtlicher Sicht
    DStR 2014, 2323 (gemeinsam mit Jens Schönfeld/Florian C. Haus)
  • Anmerkung zu FG München v. 23.7.2014 - 4 K 1304/13 - Grunderwerbsteuer: Keine Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG bei Beendigung des Konzernverbunds
    GmbHR 2014, 1217 (gemeinsam mit Christian Joisten)
  • Wann darf das Finanzamt die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ablehnen?
    FR 2014, 923 (gemeinsam mit Christian Joisten)
  • Anmerkung zu FG Düsseldorf v. 7.5.2014 - 7 K 281/14 GE - Grunderwerbsteuer: Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung bei konzerninternen Umstrukturierungen
    GmbHR 2014, 839 (gemeinsam mit Christian Joisten)
  • Grundbesitzbesicherte Darlehen im Internationalen Steuerrecht - einige Merkwürdigkeiten rund um § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c EStG
    IStR 2014, 254 (gemeinsam mit Jens Schönfeld)
  • Rechtsschutz gegen aufgedrängte AdV und nachfolgende Zinsforderungen Anmerkung zum BFH-Urteil vom 9.5.2012, I R 91/10
    DStR 2013, 1651
  • Anmerkung zu BFH v. 23.1.2013 - I R 35/12 - Kein mehrfacher Sockelbetrag gem. § 10d Abs. 2 im mehrjährigen Besteuerungszeitraum nach § 11 Abs. 1 KStG
    GmbHR 2013, 492
  • Einheitlicher Besteuerungszeitraum und Zwischenveranlagungen in Liquidation und Insolvenz
    GmbHR 2012, 943
  • Liquidationsbesteuerung von Kapitalgesellschaften
    Verlag Dr. Otto Schmidt, Reihe Rechtsordnung und Steuerwesen, Bd. 46, 2012
Dr. Malte Bergmann

Direktnachricht an Dr. Malte Bergmann